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Leistungsprofil Kirchenrecht

Gutachterliche Stellungnahmen und Begutachtungen auf der Basis des geltenden Kirchenrechts zu den Fragestellungen:

Gutachterliche Stellungnahmen zur juristischen Frage der Ungültigkeit der Ehe wegen Eheschließungsunfähigkeit (c. 1095 n.2 CIC)

Gutachterliche Stellungnahmen zur juristischen Frage der Ungültigkeit der Ehe wegen Eheführungsunfähigkeit (c. 1095 n.3 CIC)

Psychische Ursachen können die Ehe nichtig machen durch
• Auswikungen auf die Eheschließung unmittelbar
• Auswirkungen auf die Eheführung.

Demgemäß sind zwei Fälle psychisch bedingter Ehenichtigkeitsgründe zu unterscheiden, die hinsichtlich ihrer tatsächlichen und rechtlichen Problematik getrennter Betrachtung bedürfen:
• die Ehevertragsunfähigkeit
• die Eheführungsunfähigkeit.

Rechtsgrundlage für die verungültigende Wirkung der psychischen Störungen die die Eheschließung unmittelbar beeinträchtigen, ist der Grundsatz des natürlichen Rechtes, daß ein Vertrag nur durch zurechenbare Willenserklärungen zustande kommen kann. Eine Willenserklärung ist nur dann zurechenbar, wenn der Erklärende bei ihrer Abgabe über ausreichende Fähigkeiten des Erkennens, Wollens und Handelns verfügte.

Stellungnahmen zur Prozeßfrage:

"Steht es fest, dass die Ehe..... nichtig ist wegen Mangels an ausreichender Fähigkeit des X aufgrund einer Störung seiner psychischen Struktur, den Ehevertrag zu erkennen, ihn zu wollen oder ihn aus eigenem Antrieb abzuschließen"

Persönlichkeitsbegutachtungen im  Zusammenhang mit oben genanntem juristischen Codex

Persönlichkeitsbegutachtunen allgemeiner Art zu Fragestellungen mit psychischem Fokus des Kirchenrechts